Weitere Infos
- Siehe Download: Medizinische Vorgeschichte, Behandlungsvertrag (inkl. Datenschutzvereinbarung)
- Mit diesem Fragebogen erhebe ich im Vorfeld meiner Behandlung wichtige Daten, die mir helfen, mir ein umfassendes Bild von Ihnen machen zu können. Bitte füllen Sie diesen Bogen nach bestem Wissen aus und bringen Sie ihn mir zur ersten Behandlung ausgedruckt mit. Gerne können Sie diese Dokumente auch während der Behandlung ausfüllen. Sollte Ihnen etwas unklar sein, rufen Sie mich gerne unter 08731/9383644 an oder schreiben Sie mir eine Mail an info@heinoliver.de.
(1) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart sind, gelten die Sätze aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei privat und zusatzversicherten Patienten. Behandlungstermine dauern in der Regel 50 Minuten und belaufen sich auf 65 Euro. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ebenfalls möglich.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar für jeden Behandlungstag vom Patienten zu bezahlen.
(3) Behandlungskosten werden von den meisten privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherung oder Beihilfen zum Teil erstattet. Es obliegt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung im Voraus der Behandlung über eine Rückerstattung der Behandlungskosten zu erkundigen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.
Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.
Naturheilkundliche Behandlungen sind „Heilpraktikerleistungen“. Diese werden von nahezu allen privaten Krankenkassen sowie privaten Zusatzversicherungen zum Teil oder ganz erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel nicht.
Ab August 2026 (nach Abschluss meiner Osteopathie-Fortbildung) kann es – je nach Krankenkasse und individuellem Tarif – zu Teilerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen kommen.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Krankenkasse, ob und in welchem die Kosten einer Behandlung erstattungsfähig sind.
- Bitte informieren Sie mich rechtzeitig (spätestens 24h) vor dem Behandlungstermin telefonisch unter 08731/9383644 (Anrufbeantworter ist immer eingeschaltet) oder schreiben Sie mir eine Mail an info@heinoliver.de.
- Andernfalls wird eine Ausfallgebühr in der Höhe des Behandlungshonorar erhoben.
